Allgemeine Geschäftsbedingungen

Catch a Deejay Eventservice
Bahrenfelder Chaussee 49d
22761 Hamburg

Tel.  040 – 59 46 57 17 (Mo-Fr 10-18Uhr)
info@catchadeejay.com

Ust.-IdNr. DE232610237 / HRA 118812
Finanzamt HH – Am Tierpark
CatchaDeejay ist eine Marke der Fa. Prophonic e.K.

Bookingvertrag / AGB

Stand: Januar 2023

§1 Anreisespesen

Die Anreisespesen werden ab 30km Entfernung zusätzlich zur Gage mit 0,30 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet und werden im Angebot gesondert aufgeführt. Der Abreisepunkt des Dj´s ist immer: Hamburg Stadtmitte. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps der schnellsten Route!

§2 Übernachtung

Befindet sich der Veranstaltungsort über 50 km von Hamburg entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler entweder ein Einbettzimmer inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer kostenlos zur Verfügung oder der DJ bemüht sich um eine eigene Zimmerbuchung, je nach Absprache. Diese Position wird ebenfalls im Angebot gesondert aufgeführt.

§3 Catering

Der DJ, sowie eine eventuelle Aufbauhilfe, erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

§4 Technische Anforderungen

(Equipment, Platzbedarf) 1 Tisch 1,50m – 2m Breite, ca 0,80 m Tiefe (Kann auch gegen Aufpreis vom DJ mitgebracht werden, je nach Absprache)
Bei Outdoor-Events wird vom Veranstalter für ausreichend Strom, eine sichere Bühne sowie stabile Überdachung des DJ / Künstler-Equipments gesorgt.

§5 Licht- und Tonanlage

Wir garantieren für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches den aktuellen Anforderungen entspricht. Die Sound/Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den dargestellten Fotos auf unserer Webseite abweichen. Die Nutzung einer vorhanden „Hausanlage“ der Location ist in der Regel nicht sinnvoll und kann von uns nicht bedient werden. Wenn ein Haustechniker für die Anlage während der Dauer der VA vor Ort ist, bedarf es einer Rücksprache mit uns.

§6 Haftung bei Schäden

Der Veranstalter haftet für Schäden, die von ihm oder den Gästen an der Licht- und Tonanlage des Künstlers verursacht werden. Dies gilt auch für instabile vom Veranstalter aufgebaute Bühnen und Überdachungen. Wir sind nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. Der Veranstalter hat die Eignung des Aufbauorts für vom Künstler aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen.

§7 Angebot

Die erstellten Angebote verlieren nach 6 Monaten ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.

§8 Unverbindliche Reservierung

Eine unverbindliche Reservierung des Veranstaltungstermines können wir für 14 Tage gewähren. Nach Absprache auch länger (siehe Angebot)

§9 Zahlungskonditionen

Die Gage ist laut Angebot falls nicht anders angegeben brutto inkl. 19% MwSt. Die Zahlung der Gage erfolgt bei privaten Veranstaltungen per Vorkasse und/oder in bar am Tag des Events und nach Rechnungsstellung der Agentur/des Künstlers. Bei Firmenveranstaltungen ist nach schriftlicher Vereinbarung auch eine Überweisung der Gage innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung auf unser Konto möglich.

§10 Stornierungen seitens des Veranstalters

Sollte die Veranstaltung nach Auftragsbestätigung/Vertragsabschluss vom Veranstalter kurzfristig storniert werden, wird eine Ausfallentschädigung fällig, da wir und unsere Künstler die Eventtermine und das gesamte Equipment fest für sie reservieren und so kurzfristig i.d.R nicht anderweitig einsetzen können.

Die Staffelung für die Stornogebühren erheben wir für unsere Künstler und die Technikreservierung wie folgt:

– bis 8 Wochen vor dem Event kostenfrei stornierbar
– 8 bis 4 Wochen vor dem Event 30% der Auftragssumme
– 4 bis 0 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme

§11 Stornierungen seitens des Künstlers

Sollte ein DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich die Agentur CatchaDeejay, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter zu organisieren. Kurzfristige DJ-Wechsel sind möglich, werden aber individuell vorher mit dem Veranstalter abgesprochen. Ein DJ Wechsel aus wichtigen Gründen berechtigt den Veranstalter nicht zum Rücktritt des Vertrages.

§12 Auftrittsdauer

Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Bookingvertrag vereinbart. Die Auftrittsdauer des DJ´s beginnt, wenn nicht anders vereinbart, mit dem laufen der Musik und endet wie in der Auftragsbestätigung vereinbart. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftrittsstunde wird i.d.R. mit zusätzlichen EUR 85.-  netto berechnet (Abweichungen werden in der Auftragsbestätigung gesondert festgelegt).

§13 Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand gilt Hamburg so wie deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung den Künstlernamen zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.